Transparenzbericht

zur PDF

Mitreden?

zu Aktuelles...

Transparenzbericht

zur PDF

Mitreden?

zu Aktuelles...

Besucherregelung für betreute Wohngemeinschaften

Liebe Besucher und Betreuende,


hiermit möchten wir Ihnen wichtige Informationen zur Regelung der Besuchszeiten und Durchführung der PoC- Antigen- Tests geben, welche ab dem 21.12.2020 in Kraft getreten sind.

Diese richten sich nach der Pflege und Soziales Corona- VO M - V und der jeweiligen Inzidenz des Landkreises.

Das Betreten der "Betreuten Wohngemeinschaft" ist aktuell nur durch eine feste Kontaktperson an zwei Besuchstagen möglich.

Das Betreten der Anlage durch die Kontaktperson ist nur zulässig mit negativen PoC- Antigen- Test bzw. mit Nachweis eines negativen PCR- Test, welcher nicht länger als 72 Stunden zurück liegt.

Ein Informationsschreiben zur Durchführung des PoC- Antigen- Test ist im Anhang beigefügt.

Das Tragen eines medizinischen Mund- Nasenschutzes ist während des gesamtes Aufenthaltes Pflicht.

Besuchstage: Dienstag und Donnerstag
Besuchszeiten: von 11.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr
Testzeit für den PoC- Antigen- Test an den Besuchstagen: von 10.00 - 11.00 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr

Es gelten weiter die Schutz- und Hygienemaßnahmen, welche sie als Besucherregelung unterschrieben haben.

Sollten weitere Fragen auftreten, stehen wir ihnen gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung.

Ihr Pfegedienst Böttger





28. Dez 2020