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Aktuelles

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Besucheregelung Wohngruppen

Liebe Besucher der betreuten Wohngruppe "Alte Liebe",


hiermit möchten wir Ihnen wichtige Informationen zur Regelung zum Besuch der Bewohner und zu betreuenden Patienten geben, da wir eine besondere ambulante Wohnform sind.

Diese richten sich nach der Pflege und Soziales Corona- LVO M - V, dem COVID-19-SchG und der jeweiligen Inzidenz unseres Landkreises.

Unsere Bewohner zählen zu der durch COVID19 höchst gefährdeten vulnerablen Gruppe von Menschen. Zum Schutz unser Bewohner und den von uns zu betreuenden Patienten haben wir ein spezielles Schutzkonzept, das sie jederzeit bei der zuständigen für Hygiene beauftragten Mitarbeiterin des Pflegedienstes Böttger einsehen können.

Das Betreten der betreuten Wohngemeinschaft "Alte Liebe" ist nur möglich mit einem negativen PoC- Antigen- Test (nicht älter als 24 Stunden) bzw. mit Nachweis eines negativen PCR- Test, welcher nicht länger als 72 Stunden zurück liegt.


Sie können sich kostenlos für den Besuch unserer Einrichtung in den umliegenden Bürgertestzentren auf das Coronavirus testen lassen. Hierfür erhalten sie von uns einen schriftlichen Nachweis zum kostenlosen testen. Hierfür wenden sie sich bitte an unsere Einrichtungsmitarbeiter.

Bitte beachten Sie weiterhin die folgenden Hygieneregelungen:


  • Registrierung als Kontaktperson bei den Einrichtungsmitarbeitern/ -leitung.

  • Das Tragen eines medizinischen Mund- Nasenschutzes (OP-Maske EN14683 bzw. min. FFP2  oder vergleichbaren Anforderungen erfüllt) beim Kontakt mit Bewohner und Mitarbeitern.

  • Desinfizieren der Hände vor und nach dem Betreten der Wohnanlage.

  • Das Tragen von medizinischen Einmalhandschuhen und Einmalschutzschürzen beim Kontakt mit Ausscheidungen und Körperflüssigkeiten. bzw. bei sämtlichen körperbezogenen Maßnahmen an den Bewohnern und Patienten sind zu berücksichtigen.

  • Besuchszeiten sind täglich von 10.00 - 11.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uh


Sollten weitere Fragen auftreten, stehen wir ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

Tel. 03834 - 514910 oder 03834 - 892300

Ihr Pfegedienst Böttger


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Aufklärungs- und Anamnesebogen

Liebe Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,


bitte bringt die Anamnese & Impf- Einwilligung zur Schutzimpfung, das Aufklärungsmerkblatt und euren Impfpass am Impftag mit.


Anamnese & Impf-Einwilligung zur Schutzimpfung: https://www.lagus.mv-regierung.de/serviceassistent/download?id=1632592
Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung: https://www.lagus.mv-regierung.de/serviceassistent/download?id=1632591


>> Download COVID-19 Aufklärungsbogen

>> Download COVID-19 Einwilligung

>> Download COVID-19-Vektorimpfstoff Aufklärungsbogen

>> Download COVID-19-Vektorimpfstoff Einwilligung



Vielen Dank


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PSA - persönliche Schutzausrüstung

Sehr gegehrte Angehörige und Besucher,

ab dem 27.01.2021 sind alle Angehörigen/ Besucher während der Besuchszeit zum Tragen folgender Schutzausrüstung verpflicht:

  • Schutzkittel
  • FFP2- Maske bzw. medizinischer Mundnasenschutz
  • Schutzbrille/ Schutzvisier

die Schutzasrüstung finden Sie im Eingangsbereich der jeweiligen Wohngemeinschaft.

Diese Maßnahmen dienen dem Selbstschutz und dem Schutz unserer Bewohner.


Vielen Dank für ihr Verständnis und bleiben Sie gesund.

Ihr Pflegedienst Böttger


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Informationen zur Covid- 19 Impfung

Sehr geehrte Bewohner, sehr geehrte Angehörige


um einen reibungslosen Ablauf zum Impftermin zu gewährleisten bitten wir Sie, die im Anhang beigefügten Dokumente ausgefüllt beim Pflegepersonal zu hinterlegen.

Aktuell gibt es noch keinen festen Impftermin für unsere "Betreute Wohnanlage"

Sollten Sie sich gegen eine Schutzimpfung entscheiden, bitten wir Sie uns auch dies schriftlich mitzuteilen.



Sollten weitere Fragen auftreten, stehen wir ihnen gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung.

Ihr Pfegedienst Böttger





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Besucherregelung "Betreute Wohngemeinschaften"

Besucherregelung für die "betreuten Wohngemeinschaften"

Liebe Besucher und Betreuende,


hiermit möchten wir Ihnen wichtige Informationen zur Regelung der Besuchszeiten geben, welche ab dem 16.01.2021 in Kraft getreten sind.

Diese richten sich nach der Pflege und Soziales Corona- VO M - V und der jeweiligen Inzidenz des Landkreises.

Das Betreten der "Betreuten Wohngemeinschaft" ist aktuell nur durch eine feste Kontaktperson an einem Besuchstag möglich.

Das Betreten der Anlage durch die Kontaktperson ist nur zulässig mit negativen PoC- Antigen- Test bzw. mit Nachweis eines negativen PCR- Test, welcher nicht länger als 72 Stunden zurück liegt.

Ein Informationsschreiben zur Durchführung des PoC- Antigen- Test ist im Anhang beigefügt.

Das Tragen eines medizinischen Mund- Nasenschutzes ist während des gesamtes Aufenthaltes Pflicht.

Besuchstag: Dienstag
Besuchszeiten: von 11.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr
Testzeit für den PoC- Antigen- Test an Besuchstag: von 10.00 - 11.00 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr

Es gelten weiter die Schutz- und Hygienemaßnahmen, welche sie als Besucherregelung unterschrieben haben.

Sollten weitere Fragen auftreten, stehen wir ihnen gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung.

Ihr Pfegedienst Böttger




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Besucherregelung für betreute Wohngemeinschaften

Liebe Besucher und Betreuende,


hiermit möchten wir Ihnen wichtige Informationen zur Regelung der Besuchszeiten und Durchführung der PoC- Antigen- Tests geben, welche ab dem 21.12.2020 in Kraft getreten sind.

Diese richten sich nach der Pflege und Soziales Corona- VO M - V und der jeweiligen Inzidenz des Landkreises.

Das Betreten der "Betreuten Wohngemeinschaft" ist aktuell nur durch eine feste Kontaktperson an zwei Besuchstagen möglich.

Das Betreten der Anlage durch die Kontaktperson ist nur zulässig mit negativen PoC- Antigen- Test bzw. mit Nachweis eines negativen PCR- Test, welcher nicht länger als 72 Stunden zurück liegt.

Ein Informationsschreiben zur Durchführung des PoC- Antigen- Test ist im Anhang beigefügt.

Das Tragen eines medizinischen Mund- Nasenschutzes ist während des gesamtes Aufenthaltes Pflicht.

Besuchstage: Dienstag und Donnerstag
Besuchszeiten: von 11.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr
Testzeit für den PoC- Antigen- Test an den Besuchstagen: von 10.00 - 11.00 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr

Es gelten weiter die Schutz- und Hygienemaßnahmen, welche sie als Besucherregelung unterschrieben haben.

Sollten weitere Fragen auftreten, stehen wir ihnen gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung.

Ihr Pfegedienst Böttger







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Besucherregelung

 

Liebe Besucher und Betreuende,

hiermit möchten wir Ihnen wichtige Informationen zur Regelung des Besucherverkehrs für die betreute Wohnanlage "Alte Liebe", welche ab dem 13.07.2020 in Kraft tritt geben.

Sie als Angehörige und Besucher dürfen ab dem 13.07.2020 bis zu 4 Stunden täglich ihre Angehörigen besuchen.

Besuchszeiten sind täglich von 10.00 - 11.00 Uhr und von 15.00 - 18.00 Uhr.


Ausnahme sind pflegende Angehörige, hier können die Besuchzeiten individuell mit der Pflegedienstleitung abgesprochen werden.


Bitte denken Sie daran, dass Sie sich vor Betreten der Wohnanlage "Alte Liebe" einmalig als Kontaktperson registrieren lassen.


Mit dem Betreten der Wohnanlage, muss sich jeder Besucher in die ausliegenden Kontaktlisten eintragen, der Mindestabstand

von 1,5 m muss eingehalten werden und das Tragen eines Mund- Nasen- Schutzes ist Pflicht.


Sollten weitere Fragen auftreten, stehen wir ihnen gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung.



Ihr Pflegedienst Böttger



 


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