Besucheregelung Wohngruppen
Liebe Besucher der betreuten Wohngruppe "Alte Liebe",
hiermit möchten wir Ihnen wichtige Informationen zur Regelung zum Besuch der Bewohner und zu betreuenden Patienten geben, da wir eine besondere ambulante Wohnform sind.
Diese richten sich nach der Pflege und Soziales Corona- LVO M - V, dem COVID-19-SchG und der jeweiligen Inzidenz unseres Landkreises.
Unsere Bewohner zählen zu der durch COVID19 höchst gefährdeten vulnerablen Gruppe von Menschen. Zum Schutz unser Bewohner und den von uns zu betreuenden Patienten haben wir ein spezielles Schutzkonzept, das sie jederzeit bei der zuständigen für Hygiene beauftragten Mitarbeiterin des Pflegedienstes Böttger einsehen können.
Das Betreten der betreuten Wohngemeinschaft "Alte Liebe" ist nur möglich mit einem negativen PoC- Antigen- Test (nicht älter als 24 Stunden) bzw. mit Nachweis eines negativen PCR- Test, welcher nicht länger als 72 Stunden zurück liegt.
hiermit möchten wir Ihnen wichtige Informationen zur Regelung zum Besuch der Bewohner und zu betreuenden Patienten geben, da wir eine besondere ambulante Wohnform sind.
Diese richten sich nach der Pflege und Soziales Corona- LVO M - V, dem COVID-19-SchG und der jeweiligen Inzidenz unseres Landkreises.
Unsere Bewohner zählen zu der durch COVID19 höchst gefährdeten vulnerablen Gruppe von Menschen. Zum Schutz unser Bewohner und den von uns zu betreuenden Patienten haben wir ein spezielles Schutzkonzept, das sie jederzeit bei der zuständigen für Hygiene beauftragten Mitarbeiterin des Pflegedienstes Böttger einsehen können.
Das Betreten der betreuten Wohngemeinschaft "Alte Liebe" ist nur möglich mit einem negativen PoC- Antigen- Test (nicht älter als 24 Stunden) bzw. mit Nachweis eines negativen PCR- Test, welcher nicht länger als 72 Stunden zurück liegt.
Sie können sich kostenlos für den Besuch unserer Einrichtung in den umliegenden Bürgertestzentren auf das Coronavirus testen lassen. Hierfür erhalten sie von uns einen schriftlichen Nachweis zum kostenlosen testen. Hierfür wenden sie sich bitte an unsere Einrichtungsmitarbeiter.
Bitte beachten Sie weiterhin die folgenden Hygieneregelungen:
- Registrierung als Kontaktperson bei den Einrichtungsmitarbeitern/ -leitung.
- Das Tragen eines medizinischen Mund- Nasenschutzes (OP-Maske EN14683 bzw. min. FFP2 oder vergleichbaren Anforderungen erfüllt) beim Kontakt mit Bewohner und Mitarbeitern.
- Desinfizieren der Hände vor und nach dem Betreten der Wohnanlage.
- Das Tragen von medizinischen Einmalhandschuhen und Einmalschutzschürzen beim Kontakt mit Ausscheidungen und Körperflüssigkeiten. bzw. bei sämtlichen körperbezogenen Maßnahmen an den Bewohnern und Patienten sind zu berücksichtigen.
- Besuchszeiten sind täglich von 10.00 - 11.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uh
Sollten weitere Fragen auftreten, stehen wir ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.
Tel. 03834 - 514910 oder 03834 - 892300
Ihr Pfegedienst Böttger
Tel. 03834 - 514910 oder 03834 - 892300
Ihr Pfegedienst Böttger
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